SEPA - Was Sie für 2014 wissen sollten

20.12.2013 / erstellt von / Strategie und Trends Y-SQUARE
Tags für diesen Artikel: Payment , SEPA

SEPA ist seit kurzem in aller Munde, aber schon seit einiger Zeit ein Thema. Für Händler wird es nun langsam Zeit sich näher mit dem Thema auseinanderzusetzen. Wir schauen uns die wichtigsten Punkte kurz an.

Was ist eigentlich SEPA

SEPA ist der Versuch den europäischen Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen und so für eine standardisierte und damit schnellere Zahlungsabwicklung zu sorgen. Dank SEPA soll der innereuropäische Geldtransfer nur einen Bankarbeitstag in Anspruch nehmen. Im Falle des Online-Handels bedeutet das, dass der Händler sein Geld und der Kunde somit seine Ware schneller hat. Aber auf was muß ich als Händler nun besonders achten?

Was bedeuted SEPA für den Online-Handel

Ab dem 1. Februar 2014 ist jeder Händler verpflichtet seinen Zahlungsverkehr über SEPA abzuwickeln. Neben Überweisungen werden dabei zukünftig auch Lastschriften nur noch über dieses Verfahren von den Banken akzepiert. Das heißt für den Online-Händler, dass dem Kunden entsprechende Möglichkeiten eingeräumt werden müssen. Aber wie macht man das?

Was muß ich tun um SEPA-Konform zu sein

Wenn ich als Händler Überweisung als Zahlungsmethode anbiete, muss ich dem Kunden an den enstprechenden Stellen zukünftig IBAN und BIC anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl präsentieren.

Für die Zahlungsart Lastschrift muß ich dem Kunden die Möglichkeit bieten seine IBAN und BIC beim Checkout anzugeben. Bei Lastschriftzahlungen sind allerdings noch einige andere Punkte zu beachten, die sich aber im Wesentlichen auf rechtlichen und organisatorischen Sachverhalten beruhen.

Same Same, but different: Die Lastschrift

Gerade bei der SEPA Lastschrift gibt es eine massive Unsicherheit über die vermeintlich neuen Regelungen. Schauen wir uns die wichtigsten doch mal an

  • Die SEPA Lastschrift benötigt ein händisch unterschriebenes Mandat
    Das ist korrekt, inzwischen steht aber fest, dass sich die Situation gegenüber dem alten Lastschriftverfahren im Online-Handel nicht verschlechtern wird. Hier sollte man sich mit seinem Kreditinstitut zur Klärung in Verbindung setzen. Details gibt es beim Shopanbieter Portal als generelle Übersicht und speziell zu den Änderungen.

  • Der Kunde muß zwei Wochen vor der Abbuchung darüber informiert werden
    Das ist richtig, solange keine andere Zeitspanne vereinbart wurde (AGB).
     
  • Der SEPA Lastschrift kann 13 Monate wiedersprochen werden. Bisher waren das doch nur ein paar Wochen.
    Auch beim bisherigen Lastschriftverfahren war ein Wiederspruch innerhalb von 13 Monaten möglich, allerdings ist dies den wenigsten bekannt. Mit SEPA ändert sich hier also erstmal im Grundsatz nichts

Was muss ich bis 1.2.2014 noch alles machen?

  • Zunächst mit der Bank oder Ihrem Payment Service Provider besprechen, wie hier die SEPA-Lastschrift gehandhabt wird.
  • Ein Gespräch mit dem Anwalt ist sicherlich auch angeraten, um ggfs. Anpassungen an den AGB vorzunehmen. 
  • Eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank beantragen
  • Mandatstexte vorbereiten. Muster gibts bei der Deutschen Kreditwirtschaft
  • Prüfen, welche Änderungen an Online-Shop und ERP-System gemacht werden müssen und diese schnellstmöglich angehen.
  • Änderungen der eigenen Kontodaten im Online-Shop und auf Geschäftspapieren veranlassen
  • Über den 1. Februar hinaus laufende Lastschriften (z.B. Abos) ins SEPA Verfahren überführen und die Kunden darüber in Kenntnis setzen

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