Onlinehändler aufgepasst - das neue Verbraucherrecht 2014
27.05.2014 / / Strategie und Trends Y-SQUARE
In unserem letzten Blogbeitrag über die Verbraucherrechte Anfang des Jahres haben wir bereits auf die Einführung der neuen Verbraucherrechterichtlinie hingewiesen. Das neue Recht tritt am 13. Juni 2014 in Kraft, es gibt keine Übergangsfristen.
Wir haben die wichtigsten Änderungen sowie hilfreiche Links für Shopbetreiber im Folgenden zusammen gestellt:
- Europaweit gilt ein einheitliches Widerrufsrecht von 14 Tagen
- Es gibt verschiedene Widerrufsbelehrungen die abhängig von der Warenart sind, beispielsweise wird zwischen Download-Artikeln oder Waren die via Paket versendet werden unterschieden
- Kunden müssen aktiv über den Widerruf informieren. Für bestimmte Produktgruppen wird kein Widerruf mehr gewährt
- Checkboxen, mit denen der Kunde Zusatzleistungen bestellen kann, dürfen nicht automatisch vorausgewählt sein.
- Nennung einer Telefonnummer in der Anbieterkennzeichnung
- Angabe von Lieferzeiten, wenn möglich mit Datum, andernfalls genügt weiterhin ca. "X-Y Tage"
- Mindestens eine für den Verbraucher gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit
- Rücksendekosten müssen vom Kunden getragen werden, die 40€-Regelung entfällt. Aus Kulanz können die Kosten weiterhin getragen werden.
Hilfreiche Links für Onlinehändler:
- Checkliste des Bundesverband des Deutschen Versandhandels
- Checkliste Umsetzung Verbraucherrechterichtline von Trusted Shops
- Checkliste Retourenprozess von Trusted Shops
- Checkliste des E-Commerce Leitfadens
- Ausführliches Whitepaper von Trusted Shops mit Mustertexten
Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung? Dann melden Sie sich gerne bei uns.