Die neue Verbraucherrechterichtlinie - die wichtigsten Änderungen für Onlinehändler

Am 13. Juni 2014 tritt die neue EU-Richtlinie in Kraft. Sie soll die Rechte der Verbraucher vereinheitlichen und birgt für Shopbetreiber Vor- und Nachteile. Im Überblick vorab die wichtigsten Änderungen für Onlinehändler.


Widerruf

  • Europaweit gilt ein einheitliches Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen.
  • Onlinehändler sind verpflichtet Verbrauchern ein Muster-Formular zur Verfügung zu stellen, welches diese nutzen können, aber nicht müssen.
  • Zum Ausfüllen des Widerrufs können Händler auch ein Formular auf der Website integrieren. Der Eingang des Widerrufs muss dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt werden.
  • Die Erklärung des Widerrufs ist an keine Form mehr gebunden, d.h der Widerruf kann mündlich erfolgen. Verbraucher können somit auch telefonisch widerrufen.
  • Der Widerruf muss aber eindeutig erklärt werden. Die Ware kann also nicht kommentarlos zurückgeschickt werden. Daher entfällt zukünftig auch das alternative Rückgaberecht. 
  • Bei Widerruf gilt für beide Seiten eine 14-tägige Frist für die Rückgewähr der empfangenen Leistungen.

Hin- und Rücksendekosten

  • Rücksendekosten werden zukünftig vom Verbraucher getragen, sofern der Händler darauf hingewiesen hat. Die 40€-Regelung wird damit hinfällig. Onlinehändler können die Kosten aber freiwillig übernehmen.
  • Bei nicht paketversandfähiger Ware, beispielsweise Speditionslieferungen ist die Höhe der Rücksendekosten in der Widerrufsbelehrung anzugeben.
  • Wie bisher müssen dem Verbraucher die Kosten der Hinsendung im Fall des Widerrufs erstattet werden. Allerdings müssen keine zusätzlichen Kosten getragen werden, die aufgrund der Abweichung von der günstigen Standardlieferung entstanden sind (z.B. Express-Kosten)

 Weitere wichtige Änderungen:

  • Checkboxen, mit denen der Kunde Zusatzleistungen bestellen kann, dürfen nicht automatisch vorausgewählt sein.
  • Für Hotlines dürfen keine höhren Kosten berechnet werden als tatsächlich lt. Grundtarif anfallen.
  • Händler müssen dem Verbraucher mindestens ein zumutbares Zahlungsmittel zur Verfügung stellen, mit dem er die Rechnung ohne Aufschläge begleichen kann.
  • Unternehmer müssen Verbrauchern über insgesamt 16 (teilweise neue) Informationen unterrichten, darunter beispielsweise Kontaktdaten, Zahlungs-, Lieferbedingungen inkl. Liefertermin und Kosten für Kunden-Hotlines.

Vorsicht:
Derzeit ist keine Einführungszeit für die neue Richtlinie vorgesehen. Die alte Regelung gilt somit bis zum 12.06.2013, ab dem 13.06.2014 sind die neuen Regeln bindend.

Wir empfehlen Onlinehändlern, sich frühzeitig über alle Änderungen ausführlich in Rücksprache mit einem Rechtsexperten zu informieren und diese fristgerecht umzusetzen.

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